BAUTECHNISCHE BEWEISSICHERUNG

gem. DIN 4123 (Beweissicherungsverfahren)

Diese beinhaltet eine sachverständige Erfassung und objektive Dokumentation des baulichen Zustands der Bestandsbebauung unmittelbar vor der geplanten Neu- oder Umbaumaßnahme. Die Beweissicherung beschränkt sich dabei nicht nur auf die äußere Gebäudehülle eines Einfamilienhauses, sondern wird über den ganzen Einflussbereich der Neubaumaßnahme befindliche Bebauung durchgeführt.

Das sind z.B. Ingenieurbauwerke (Brücken oder Tunnel), Verkehrsanlagen, Straßen, Gehwege und Freiflächen oder auch einfache Gartenzäune oder gepflanzte Hecken.

Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung „vor Beginn einer Baumaßnahme“ zu sichern, zu dokumentieren und gegebenenfalls sachverständlich zu beurteilen. Durch eine professionelle Beweissicherung kann ein baubedingt entstandener neuer Schaden dokumentiert und erklärt werden. Die bautechnische Beweissicherung von Werner Spann schützt dabei den Bauherrn nachhaltig vor eventuellen Schadenersatzforderungen geschädigter Anlieger. Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche geschädigter Anlieger oder Baulastträger der Bebauung im Einflussbereich der Baumaßnahme können aufgrund unserer Dokumentation aber auch problemlos geltend gemacht und durchgesetzt werden.