Energie Effizienz Experten

KfW-BAFA-BEG-GEG

 

KFW Effizienzhaus

Die Werte 40+ bis 115 definieren die unterschiedlichen KfW-Effizienz­haus-Standards. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energie­bedarf der Immobilie und desto mehr Förderung erhalten Sie.

 

Bafa vor Ort Beratung

Energieberatungen vor Ort sollen Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können.

 



Mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen Immobilienwirtschaft und Energieberatung können wir eine breite Palette an Leistungen erbringen. Dazu gehören:

  • Vor-Ort-Energieeinsparberatung (BAFA)
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
  • individueller Sanierungsfahrplan mit Begleitung bis der Förderbetrag bei Ihnen auf dem Konto eingegangen ist
  • KfW-Sachverständigengutachten und Förderanträge (Die KfW bietet z. B. bei energetischer Sanierung auf Neubauniveau oder besser äußerst attraktive Zuschüsse und Zinskonditionen an).
  • Konzepte zur energetischen Sanierung im Bestand (Bauliche Konzepte und Anlagentechnik)
  • Energieberatung bei der Neubauplanung (Bauliche Konzepte und Anlagentechnik)
  • Baubegleitung der energetischen Sanierung
  • Ursachenanalyse und Beratung bei Schimmelproblemen (einschließlich Langzeitmessung und Auswertung von Temperatur und Luftfeuchte in den Wohnungen)
  • - Professionelle Gebäudeanalyse

  • - Maßgeschneiderte Sanierungskonzepte sowie

    - Wirtschaftlichtskeitsberechnung

  • - Fördermittel Beratung sowie Beantragung

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Haben Sie vor, in ein energie­sparendes Zuhause zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen. Das Bundes­ministerium für Wirt­schaft und Energie (BMWi) bietet ab sofort die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Sie gilt für alle Wohn­gebäude, zum Beispiel für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser.

Einfacher, flexibler und attraktivere Konditionen.

Sie können für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses  sowie einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien bis zu 75.000 Euro­ (Tilgungs-) Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechende Effizienz­haus-Stufe erreichen. Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die notwendige

Fach­planung und Baube­gleitung durch eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten.

Diese können Sie sich direkt mit ­fördern lassen.

 

GEG: WAS STEHT IM NEUEN GEBÄUDEENERGIEGESETZ? DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:

 

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.

Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.

Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).

Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.

Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.